Ölabscheiderservice

Unternehmen, die mit Öl in Verbindung kommen wissen, dass der Gesetzesgeber hier Auflagen hat, die unbedingt eingehalten werden müssen. Denn Öle dürfen keinesfalls in die Umwelt gelangen und müssen so entsorgt werden, dass sie die Natur nicht gefährden. Doch nicht jedes Unternehmen oder kleiner Geschäftsbetrieb hat die Möglichkeit, umfangreiche Maßnahmen zu treffen. Hierfür steht Ihnen die Firma Hermann Gehring & Söhne Entsorgungsgesellschaft mbH jedoch gerne mit ihrem Ölabscheiderservice zur Verfügung.

Benzin, Öl und andere gefährliche Stoffe



Bereits in kleinen Werkstätten, sowie auch in den großen Unternehmen fallen Ölreste, andere flüssige Kohlenwasserstoffe und Benzine an, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen. Daher benötigen Firmen, die diese Stoffe lagern, mit ihnen arbeiten oder diese verkaufen geeignete Leichtflüssigkeitsabscheider, die vom Gesetz vorgegeben werden. Diese Abscheider können jedoch nicht einfach nur eingebaut werden, sie benötigen auch eine regelmäßige Kontrolle, damit die für die Natur und das Grundwasser gefährlichen Stoffe nicht doch ins Abwasser gelangen. Daher sind die Ölabscheider einer regelmäßigen Überwachung und Prüfung zu unterziehen, die nach der DIN-Norm 1999-100/101 durch den Gesetzgeber festgelegt wurden. Für Sie als Unternehmer ist es jedoch meist gar nicht möglich, ohne Hilfe diese DIN-Norm einzuhalten und selbst regelmäßige Prüfungen durchzuführen. In einem solchen Fall stehen Ihnen wir Ihnen mit unserem Ölabscheiderservice in ganz Baden-Württemberg gerne zur Verfügung.

Der Service der Hermann Gehring & Söhne Entsorgungsgesellschaft mbH



Wir, als nach §19 I WHG eingetragener Fachbetrieb für Ölabscheideranlagen, stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie selbst als Unternehmer eine Abscheideranlage betreiben. Denn an erster Stelle stehen hierbei die Entleerung und die Entsorgung der Öle. Dies übernehmen wir für Sie, sodass Sie selbst sich nicht darum kümmern müssen, wohin Sie die in Ihrer Abscheideanlage befindlichen Materialien entsorgen können. Ein Anruf bei der Firma H. Gehring Entsorgungs GmbH genügt, um einen Termin zur Leerung zu vereinbaren. Und Sie können sicher sein, dass Sie umweltbewusst und im Rahmen des Gesetzes gehandelt haben. Aber nicht nur die Entleerung auch die Wartung ist ein großes Thema, auf das auch der Gesetzesgeber großen Wert legt. Hierfür bieten wir Ihnen eine Dichtigkeitsprüfung und Generalinspektion nach den vom Gesetz vorgegebenen Normen an. Sollte etwas an Ihren Abscheideanlagen festgestellt werden, was nicht dieser Norm entspricht, werden Ihnen die Möglichkeiten der Sanierung Ihrer Anlage dargelegt. Danach können Sie gemeinsam mit uns entscheiden, was zu tun ist. Eine halbjährliche Kontrolle der Anlage gehört hierbei ebenso zu den Dienstleistungen, die wir den Unternehmen bieten. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter monatliche Eigenkontrollen durchführen können, steht Ihnen das kompetente Personal der Hermann Gehring & Söhne Entsorgungsgesellschaft mbH jederzeit für eine Einführung und für spätere Fragen gerne vor Ort oder am Telefon zur Verfügung.

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrem Geschäft Ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und mit Ölen, Benzinen oder anderen Stoffen arbeiten, dann benötigen Sie einen kompetenten Fachbetrieb, der Ihnen bei den Ölabscheideranlagen weiterhilft. Der Ein- und Umbau von Abscheideranlagen wird natürlich ebenfalls übernommen, wenn dies für Sie notwendig ist. Setzen Sie sich daher noch heute mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen rund um das Thema haben, eine neue Anlage benötigen, Ihre alte Anlage umgebaut werden muss, oder Sie einfach nur den kompetenten Rundumservice erhalten möchten. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne für alle Ihre Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen auch vor Ort weiter. Auf diese Weise können Sie sichergehen, alle gesetzlichen Auflagen, die mit einer Abscheideranlage verbunden sind, auch einzuhalten und somit auf der sicheren Seite zu sein.