EANV

Das Elektronische Abfallnachweisverfahren (EANV) ist das vom Gesetzgeber seit dem 1. April 2010 vorgeschriebene Verfahren zur Nachweisführung über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Die Nachweisverordnung regelt das verpflichtend durchzuführende elektronische Führen von Nachweisen und Registern über die nachweispflichtigen Abfälle und gilt für alle Abfallerzeuger, die mehr als 20t eines gefährlichen Abfalles produzieren.

Der Nachweis hat in elektronischer Form zu erfolgen und betrifft gleichermaßen Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger. Hierbei wird jeder Nachweis mit einer elektronischen Signatur versehen, die wie bei der herkömmlichen Unterschrift an eine Person gebunden ist.

Man unterscheidet zwischen elektronischem Entsorgungsnachweis und elektronischem Begleitschein. Der Entsorgungsnachweis belegt, dass nachweispflichtige Abfälle zulässig in einer dafür vorgesehenen Abfallentsorgungsanlage entsorgt wurden. Der Begleitschein muss während des Entsorgungsprozesses mitgeführt und im Bedarfsfall befugten Personen bei der Kontrolle vorgelegt werden.

 

Die Firma H. Gehring & Söhne Entsorgungsgesellschaft mbH bietet Ihren Kunden die Möglichkeit, sich auf ihrem unternehmenseigenen Portal (https://www.gehring-eanv.de/eanvp/login.htm) anzumelden und dort direkt Entsorgungsnachweise  und Begleitscheine zu erstellen und signieren. Durch diesen Service können Kunden einiges an Zeit einsparen – sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter helfen gerne bei der Registrierung.